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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AGB).

Stand: Januar 2026

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für Lieferungen und Leistungen der SILITECH AG, Worbstrasse 173, CH 3073 Gümligen, Schweiz (nachfolgend „SILITECH“).

Geltungsbereich, Vorrang, Abwehrklausel

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von SILITECH gegenüber Kundschaft.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn SILITECH diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

Im Zweifel gelten diese AGB auch dann, wenn SILITECH in Kenntnis abweichender Bedingungen liefert oder leistet.

Kundschaft, B2B, Ausschluss Sonderanfertigungen

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Geschäftskundschaft (B2B).

Sonderanfertigungen, kundenspezifische Entwicklungen, Lohnabfüllungen ausserhalb des Standards sowie individuell vereinbarte Spezifikationen unterliegen separaten schriftlichen Vereinbarungen. Soweit keine separate Vereinbarung besteht, gelten diese AGB sinngemäss.

Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss

Angebote von SILITECH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch Erbringung der Leistung.

Technische Angaben, Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Abbildungen und Produktbeschreibungen dienen der Information und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Preise, Währung, Nebenkosten

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Versand, Verpackung, Gefahrgut, Zoll, Abgaben und weiterer Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Rechnungswährung ist die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesene Währung.

Wenn Gebühren in diesen AGB in CHF, EUR und USD genannt sind, gilt jeweils der Betrag in der Rechnungswährung. Beispiel: Mindermengenzuschlag CHF 30 oder EUR 30 oder USD 30.

SILITECH kann Preisänderungen weitergeben, wenn sich bis zur Lieferung Beschaffungskosten, Rohstoffpreise, Transportkosten, Zölle, Abgaben oder behördliche Anforderungen wesentlich ändern und dies ausserhalb des Einflussbereichs von SILITECH liegt. In diesem Fall informiert SILITECH die Kundschaft vor Lieferung, soweit praktikabel.

Mindermengenzuschlag

Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter CHF 100 oder EUR 100 oder USD 100 erhebt SILITECH einen Mindermengenzuschlag von CHF 30 oder EUR 30 oder USD 30 pro Auftrag.

Als Nettowarenwert gilt ausschliesslich der Warenwert ohne Mehrwertsteuer sowie ohne Versand, Verpackung, Gefahrgut oder sonstige Zusatzkosten.

SILITECH kann den Mindermengenzuschlag bei Rahmenverträgen, Sonderkonditionen oder nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise erlassen.

Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann SILITECH Verzugszinsen von 5 Prozent pro Jahr sowie Mahn- und Inkassokosten belasten.

SILITECH ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung, Zahlungssicherung oder Nachnahme auszuführen.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Lieferbedingungen, Incoterms, Gefahrübergang

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bei Versand durch SILITECH grundsätzlich nach Incoterms 2020 DAP (Delivered At Place) an die vereinbarte Lieferadresse.

Organisiert die Kundschaft die Abholung selbst oder erfolgt die Abwicklung über die Kundennummer der Kundschaft bei einem Transportdienstleister, erfolgt die Lieferung nach Incoterms 2020 FCA Gümligen (SILITECH AG, Worbstrasse 173, CH 3073 Gümligen).

Der Gefahrübergang richtet sich nach der vereinbarten Incoterms-Klausel.

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.

Versand, Verpackung, Transportdienstleister

SILITECH wählt Versandart und Transportdienstleister nach pflichtgemässem Ermessen. Üblicherweise erfolgt internationaler Versand, je nach Destination und Produktklassifizierung, auch über FedEx, einschliesslich Regional Economy (Strasse), sowie weitere geeignete Dienstleister.

Verpackungs- und Versandkosten sowie Zuschläge (zum Beispiel Gefahrgut, Übermass, Sonderhandling) werden separat ausgewiesen oder in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch der Kundschaft und auf deren Kosten abgeschlossen.

Gefahrgut, Limited Quantities, Klassifizierung

Für Produkte, die als Gefahrgut (Dangerous Goods, DG) oder als Limited Quantities (LQ) klassifiziert sind, gelten besondere Vorschriften (zum Beispiel ADR für Strassentransport, IATA für Lufttransport). Daraus können zusätzliche Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Handling entstehen.

Gefahrgut-Zuschläge pro Sendung:

• Limited Quantities (LQ): SILITECH verrechnet einen Zuschlag von CHF 25 oder EUR 25 oder USD 25 pro Sendung.

• Dangerous Goods (DG), vollreguliert: SILITECH verrechnet einen Zuschlag von CHF 70 oder EUR 70 oder USD 70 pro Sendung.

Massgeblich für die Einstufung (LQ oder DG) und das erforderliche Handling sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Klassifizierung gemäss Herstellerangaben, Sicherheitsdatenblatt (SDS) und Vorgaben des Transportdienstleisters.

Entstehen Mehrkosten oder Verzögerungen aufgrund unvollständiger, verspäteter oder falscher Angaben der Kundschaft (zum Beispiel Endverwendung, Empfänger, Kontaktpersonen, Importanforderungen, gewünschte Abrechnungsart für Zölle und Steuern), trägt die Kundschaft diese Mehrkosten.

Zoll, Export, Import, Abgaben, Servicegebühren Zollformalitäten

Importabgaben, Einfuhrzölle, Einfuhrsteuern und behördliche Gebühren im Empfangsland trägt grundsätzlich der Empfänger. Abweichungen sind nur gültig, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Falls die Kundschaft oder der Empfänger verlangt, dass Zölle und Steuern durch den Absender oder einen Dritten getragen werden (zum Beispiel Abrechnung an Absender oder Drittpartei, Empfänger verlangt eigene Kundennummer oder spezielle Abrechnungsart), können zusätzliche Gebühren des Transportdienstleisters oder Zollagenten anfallen (zum Beispiel Auslageprovision, Vorlageprovision, Weiterleitungspauschalen). Diese werden, soweit durch Empfänger oder Kundschaft verursacht, weiterverrechnet.

Sofern SILITECH die Zollformalitäten organisiert, fallen folgende Servicegebühren pro Sendung an und werden als separate Positionen fakturiert:

• CH Ausfuhrabfertigung: CHF 15 oder EUR 15 oder USD 15 pro Sendung

• Einfuhrabfertigung im Empfangsland organisiert durch SILITECH: CHF 40 oder EUR 40 oder USD 40 pro Sendung (bis maximal 3 Zollpositionen)

• EUR.1, sofern erforderlich und durch SILITECH organisiert: CHF 65 oder EUR 65 oder USD 65 pro Sendung

„Einfuhrabfertigung organisiert durch SILITECH“ umfasst insbesondere, soweit erforderlich: Erstellung und Einreichung der Importzollanmeldung, Datenprüfung, Kommunikation mit Zollbehörden sowie gegebenenfalls Vorlegen von Begleitdokumenten.

Kosten von Transportdienstleistern, Zollagenten oder Behörden, welche aufgrund fehlender Dokumente, fehlender Erreichbarkeit des Empfängers, behördlicher Abklärungen oder Wartezeiten entstehen (zum Beispiel Lagerung, Standgeld, Behördengebühren), werden der Kundschaft weiterverrechnet, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich von SILITECH liegt.

Nachträgliche Korrekturen von Zollanmeldungen (zum Beispiel Anpassung HS Code, Wert, Ursprung, Beschreibung, Incoterm) sind aufwendig und können zu Verzögerungen führen. Gebühren und Folgen daraus trägt grundsätzlich die Kundschaft, ausser die Korrektur ist nachweislich ausschliesslich durch SILITECH verursacht. Unabhängig davon können Verzögerungen entstehen, für welche SILITECH nicht haftet, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Verlangt die Kundschaft oder der Empfänger eine Sonderabfertigung, Transitverfahren oder Transport im T-Status oder eine Abfertigung durch einen externen Broker, werden sämtliche daraus entstehenden Zusatzkosten weiterverrechnet.

Prüfpflicht, Mängelrüge, Annahmeverzug

Die Kundschaft hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel, Falschlieferungen oder Transportschäden sind innert 7 Kalendertagen schriftlich zu melden und zu dokumentieren (Fotos, Chargen, Etiketten, Lieferscheindaten).

Versteckte Mängel sind innert 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.

Unterlässt die Kundschaft die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

Befindet sich der Empfänger im Annahmeverzug oder ist nicht erreichbar, kann SILITECH die Ware auf Kosten und Risiko der Kundschaft einlagern, zurückführen oder anderweitig disponieren. Daraus entstehende Kosten (Transport, Lagerung, Handling, Behörden) werden weiterverrechnet.

Gewährleistung, Nacherfüllung

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln leistet SILITECH nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Abweichungen aufgrund produktions- und chargenbedingter Toleranzen sind branchenüblich und begründen keinen Mangel, sofern die Eignung für den üblichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

Haftung

SILITECH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet SILITECH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Rücksendungen, Retouren, Rückabwicklung, Reimport

Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SILITECH zulässig (RMA-Prozess).

Ware muss unbenutzt, unbeschädigt, korrekt gekennzeichnet und in Originalverpackung retourniert werden. Chemikalien und Gefahrgut unterliegen zusätzlichen Anforderungen.

Kosten für Rücksendung, Rückabwicklung, Reimport, Zollformalitäten und allfällige Gebühren trägt grundsätzlich die Kundschaft.

Hat SILITECH die Rücksendung nachweislich zu vertreten (zum Beispiel bestätigte Falschlieferung), trägt SILITECH die angemessenen Rücksendekosten und organisiert das Vorgehen.

Hat der Kunde besondere Anforderungen hinsichtlich Mindesthaltbarkeit, Restlaufzeit oder sonstiger produktspezifischer Eigenschaften, sind diese vor jeder Bestellung ausdrücklich schriftlich anzufragen und von SILITECH zu bestätigen. Erfolgt keine solche vorgängige Vereinbarung, gilt die gelieferte Ware als vertragsgemäß. Nachträglich geltend gemachte Anforderungen begründen weder ein Rückgaberecht noch einen Anspruch auf Gutschrift oder Ersatz.

Für Sonderbeschaffungen, angebrochene Gebinde, kundenspezifisch kommissionierte Ware oder Produkte mit begrenzter Haltbarkeit kann eine Rücknahme ausgeschlossen werden.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von SILITECH.

Die Kundschaft verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und Dritte über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.

Compliance, Exportkontrolle, Endverwendung, Dokumente

Die Kundschaft stellt sicher, dass Verwendungszweck, Endempfänger und Endverwendung rechtmässig sind und alle anwendbaren Export-, Import-, Sanktions- und Chemikalienvorschriften eingehalten werden.

Benötigte Dokumente (zum Beispiel Importbewilligungen, End Use Statements, spezielle Registrierungen) sind rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen und Kosten aufgrund fehlender Dokumente gehen zulasten der Kundschaft, soweit nicht durch SILITECH verursacht.

Sicherheitsdatenblätter und weitere Begleitdokumente werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Massgeblich sind die aktuellen Dokumente des Herstellers.

Datenschutz

SILITECH verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung, zur Kommunikation, zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Details regelt die Datenschutzerklärung auf der Website von SILITECH.

Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von SILITECH (zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Massnahmen, Transportstörungen, Lieferengpässe) gelten als höhere Gewalt.

In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen angemessen. SILITECH kann zudem ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung dauerhaft unzumutbar wird.

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Ausschluss CISG

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Gümligen, Schweiz.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.